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16 Ausflüge in Malta, Gozo & Comino
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Arbeiten
Generell unterscheidet man bei der Arbeitsaufnahme in Malta zwischen EU- & EWR-Bürgern und Nicht EU- & EWR-Bürgern. Zudem gibt es noch eine Sonderregelung für Malta um die Inseln und seine Bewohner vor zu viel Zuwanderung zu schützen. Malta ist bekanntlich sehr klein, damit sind die Relationen bei einer Zuwanderung ebenfalls relativ gering. Eine Zuwanderung von 20‘000 ist für ein Land wie Deutschland sehr wenig, für Malta jedoch relativ hoch.
EU Bürger
Seit dem EU-Beitritt Maltas können Deutsche und weitere EU-Bürger, als auch Bürger aus der Schweiz und dem EWR (Europäische Wirtschaftsraum), ohne vorherige Arbeitserlaubnis in Malta eine Arbeit suchen und ausführen. Bei der Anstellung muss der Arbeitgeber nur für nicht-EU Bürger bei der maltesischen Arbeitsagentur ETC eine sogenannte Employment Licence beantragen. Die Übergangsregelungen für EU-Bürger in Folge des EU-Beitritt Maltas sind bereits ausgelaufen. Somit besteht für deutsche Arbeitnehmer das Prinzip der Gleichbehandlung auf dem maltesischen Arbeitsmarkt.
Mittlerweile haben sich auch viele deutsche Firmen auf den Maltesischen Inseln angesiedelt, besonders aus der Internetbranche.
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Buch Auswandern nach MaltaDas Buch "Auswandern nach Malta" ist für Auswanderer, Studenten & Schüler, Praktikanten, Langzeiturlauber, Rentner und Arbeiter, welche die Maltesischen Inseln als Ihr neues Lebensdomizil für eine bestimmte Zeit oder für immer ausgewählt haben. |
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Sonderregelung bei zu viel Zuwanderung
Lediglich, falls es zu einer massenhaften Einwanderung von Arbeitssuchenden aus der EU kommen sollte, hat sich die maltesische Regierung die Möglichkeit eines offiziellen Annahmestopps vorbehalten. Im Moment sind jedoch keine solcher Regelungen aktiv und eine entsprechende Einführung ist auch in absehbarer Zukunft höchst unwahrscheinlich.
Mehr Informationen
Informationen zur aktuellen Situation finden sich unter ETC.gov.mt (Living and Working in Malta).
Offizielle Webseite der ETC: www.etc.gov.mt
TIPP: Auf der Webseite der ETC findet man auch Stellenangebote.
Bürger aus Drittländern (außerhalb der EU)
Für Bürger aus nicht EU-Ländern muss der Arbeitgeber in Malta bei der ETC (Employment and Training Corporation) eine employment license beantragen. Diese muss für den Arbeitgeber beantragt werden, nicht für den Jobsuchenden.
Die neusten Updates zu der Employment License findet man auf der Webseite der ETC: https://etc.gov.mt/etc-portal/page/3/ELU-Guidelines.aspx